Notariat

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Notariat

Im Rahmen der Tätigkeit als Notar decken wir das Leistungsspektrum der Beratung, Beurkundung und Beglaubigung ab. Als Notar begleiten wir Sie insbesondere auf folgenden Gebieten:

Die Grundlagen der rechtlichen Rahmenbedingungen der notariellen Tätigkeit sind seit Jahrhunderten weitgehend unverändert: Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der seine hoheitlichen Befugnisse auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege durch Delegation vom Staat erhalten hat. Er hat die Funktion, öffentliche Urkunden zu errichten, die mit Beweiskraft und Vollstreckbarkeit ausgestattet sind. Die Einschaltung eines Notars gewährleistet für die Beteiligten Rechtssicherheit durch unparteiische Beratung bei der Gestaltung der notariellen Urkunde.

Sind die Folgen eines Rechtsgeschäfts besonders weitreichend, hat der Gesetzgeber oftmals vorgesehen, dass ein Notar mitwirkt. Der Notar hat die Aufgabe, die Beteiligten unabhängig und neutral zu beraten. Hierbei soll er darauf hinwirken, dass eine für alle Beteiligten interessengerechte Lösung gefunden wird.

Der Notar klärt über gesetzliche Gegebenheiten auf und zeigt, welche (lang- und kurzfristigen) Folgen das intendierte Rechtsgeschäft hat oder haben kann.

Rechtsgebiete des Notars

Der Notar wird in vielen Rechtsgebieten tätig: Immobilienrecht Kaufvertrag über Immobilien, Kauf vom Bauträger, Grundschuldbestellung, Aufteilung in Wohnungseigentum, Immobilienschenkung, Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmensgründung, Gesellschaftssatzung, Umwandlung/Umstrukturierung, Unternehmensnachfolge, Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung, Registeranmeldung, Familienrecht Ehevertrag, Lebenspartnerschaftsvertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Trennungsvereinbarung, Adoption und Erbrecht Testament, Erbvertrag, Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Testamentsvollstreckung, Erbscheinsantrag oder bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Wird der Notar auch in Rechtsgeschäfte involviert, die nicht zwingend seine Einschaltung erfordern (z.B. beim Testament), können hierdurch oftmals langwierige Streitigkeiten und kostenintensive Auseinandersetzungen vermieden werden, da rechtssichere und damit Lösungen gefunden werden, die weniger anfällig für Streitigkeiten sind.

Der Notar schafft rechtliche Ordnung in persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, indem Recht geschaffen wird – stets orientiert an den Interessen des Mandanten.

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Die Erstellung und Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Adoptionen sind die häufigsten Tätigkeiten des Notars im Familienrecht. Unabhängig vom Vermögen der Eheleute ist eine Beratung über das gesetzliche Eherecht und die diversen Möglichkeiten dieses durch Vereinbarungen der zukünftigen Eheleute zu gestalten, empfehlenswert. So können bereits zu Zeiten der Ehe Vorteile genutzt werden und unschöne Folgen im Falle einer Scheidung vermieden werden. Wir beachten dabei auch stets die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten (Wahl des Güterstandes als Auswirkung auf die Erbfolge, gesellschaftsrechtliche Verhältnisse der Eheleute untereinander, steuerrechtliche Folgen).

Die größte Bekanntheit hat die Arbeit des Notars im Immobilienrecht. Entwurf und Beurkundung von Kaufverträgen, die den Anforderungen des § 311b Abs. 1 BGB genügen müssen, gehören hier zu seinen Aufgaben. Dies betrifft Kaufverträge über Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen.

Im Rahmen des Immobilienrechts kümmert sich der Notar um notwendige behördliche Genehmigungen, die Löschung von Rechten im Grundbuch, Sicherung der Rechte des Erwerbers durch die Eintragung von Vormerkungen – alles damit der oftmals einzigartige Erwerb einer Immobilie für den Mandanten stressfrei ist und er sich keine unnötigen Gedanken machen muss.

Besondere Bedeutung kommt dem Notar auch auf dem Gebiet des Erbrechts zu. Hier sind neben den gravierenden steuerrechtlichen Auswirkungen insbesondere auch die zivilrechtlichen Folgen einer erbrechtlichen Regelung zu beachten. Nicht zu vernachlässigen neben der rechtlichen Beratung ist aber auch der familiäre Gesichtspunkt. Egal, ob es sich um ein privates Testament oder die Weitergabe des Familienunternehmens an die nächste Generation handelt, durch eine enge Kooperation mit einem der führenden Wirtschaftsberatungsbüros in Südwestfalen können wir zeitnah eine für den Mandanten ideale Regelung finden. Durch eine frühzeitige Regelung kann eine für die Parteien unangenehme und kostenintensive Erbauseinandersetzung oftmals vermieden werden.

Daneben steht der Notar auch im Rahmen von sonstigen Nachlassangelegenheiten (Anträge auf Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckungszeugnissen) zur Verfügung. Selbstverständlich führt der Notar auch Erbauseinandersetzungen durch.

Die günstigste Rechtsform für ein zu gründendes Unternehmen zu finden, ist Teil der notariellen Beratung für die zukünftigen Gesellschafter. Hier zeigen und erläutern wir Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen möglichen Rechtsformen. Auch nach der Gründung betreut Sie der Notar z. B. bei Satzungsänderungen, Umwandlungen oder Unternehmenskäufen durch seine Beratung.

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