Immobilienrecht

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Immobilienrecht

Der Bereich des Immobilienrechts ist wohl der bekannteste Arbeitsbereich des Notars. Im Rahmen dessen wird er für den Mandanten bei dem Entwurf und der Beurkundung von Kaufverträgen tätig, die den Anforderungen des § 311b Abs. 1 BGB genügen müssen. Dies sind Kaufverträge über Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen.

Wie wir helfen können

Im Rahmen des Immobilienrechts kümmert sich der Notar um alles damit der oftmals einzigartige Erwerb einer Immobilie für den Mandanten stressfrei ist und er sich keine unnötigen Gedanken machen muss. Dazu gehören auch:

  • notwendige behördliche Genehmigungen
  • Löschung von Rechten im Grundbuch
  • Sicherung der Rechte des Erwerbers durch die Eintragung von Vormerkungen
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