Beratung
Die Arbeit des Notars beschränkt sich keineswegs auf das bloße Verlesen von Urkunden, wie viele Menschen glauben. Sie setzt weit früher an.
Vorab berät der Notar eingehend die Käufer/Verkäufer, Gesellschafter, Eheleute oder allgemein Testierenden. Nur so kann die jeweils maßgeschneiderte Lösung für die bei Ihnen vorliegende Situation gefunden werden.
In diesem Stadium entwirft der Notar für Sie Kauf-, Gesellschafts-, oder Eheverträge, er klärt Sie über den Umfang und die Reichweite von Vollmachten, Testamenten und Erbverträgen auf und geht dabei stets auf Ihre Bedürfnisse ein. Durch eine umfassende Beratung wird Rechtssicherheit geschaffen und damit gerichtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg gegangen.
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