Beglaubigung
Insbesondere im Handelsrecht stellen die gesetzlich vorgeschriebenen Beglaubigungen z. B. die Richtigkeit von Registern wie dem Handelsregister sicher.
Der Notar hat sich – entweder durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder weil die Person dem Notar persönlich bekannt ist – über die Identität des Unterschreibenden versichert und bezeugt, dass dieser vor ihm unterschrieben hat oder eine bereits geleistete Unterschrift als seine eigene anerkennt.
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