Aktuelle Informationen
Auf dieser Seite informieren wir Sie über neue Entwicklungen aus unserem Büro und stellen Ihnen tagesaktuelle Themen vor, die Ihr Interesse wecken könnten.
24. September 2021
TOP Anwälte 2021 laut Focus
Auch in 2021 gehören Dr. Norbert Kleffmann und Dr. Carsten Kleffmann laut dem Nachrichtenmagazin Focus erneut zu den Top-Anwälten in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Fact Field für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat.
Dr. Norbert Kleffmann ist damit seit Bestehen der Focus Liste durchweg als Top-Anwalt ausgezeichnet worden.
16. Juli 2020
Kinderbonus
Familien werden mit einem einmaligen Kinderbonus von 300,- € pro Kind unterstützt, der in zwei gleichen Raten im September und Oktober dieses Jahres ausgezahlt wird. Der Anspruch besteht für jedes Kind, für das in mindestens einem Monat des laufenden Jahres Anspruch auf Kindergeld besteht – also bspw. auch für Neugeborene im Dezember. Auf Hartz IV und andere Sozialleistungen wird diese Sonderzahlung nicht angereechnet, sie wird aber verrechnet mit dem Kinderfreibetrag für Gutverdiener.
20. Mai 2020
Stern – die besten Anwaltskanzleien Deutschlands
Rechtsanwalt Dr. Norbert Kleffmann ist seit Bestehen der Focus Bestenliste in dieser als ausgewiesener Experte im Familienrecht vertreten.
Nun ist die gesamte Kanzlei als eine der besten Kanzleien für Familienrecht in Deutschland in der stern-Liste (Ausgabe 22/2020 vom 20.05.2020) ausgezeichnet.
6. Januar 2020
Düsseldorfer Tabelle 2020
Die Düsseldorfer Tabelle ist mit Wirkung zum 01.01.2020 angepasst worden. Neben einer Anpassung der Unterhaltsbeträge (etwa 369,- € Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe) sind auch die Selbstbehalte angehoben worden (960,- € bzw. 1.160,- €).
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle ist hier abrufbar.
6. Januar 2020
Focus Bestenliste 2019 Top Anwalt
Dr. Norbert Kleffmann gehört zu den Top-Anwälten in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat.
Dr. Norbert Kleffmann ist damit seit Bestehen der Focus Liste durchweg als Top-Anwalt ausgezeichnet worden. Er ist weiterhin der einzige Fachanwalt für Familienrecht im östlichen Ruhrgebiet und ganz Westfalen, der diese Auszeichnung erhalten hat.
22. März 2019
Mehr Geld für Familien
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag (21.03.2019) das Familien-Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil.
Das Gesetz sieht höhere Zuschläge zum Kindergeld vor, mehr gebührenfreie Kitaplätze und Leistungen wie kostenfreie Schulmittagsessen. Mehrere Millionen Kinder könnten nach Rechnung der Bundesregierung profitieren. Einige Details:
- Kinderzuschlag: zum 01.07. steigt der monatliche Höchstbetrag um 15,- € auf 185,- € pro Kind. Wenn Eltern mehr verdienen, fällt der Zuschlag ab Januar 2020 nicht mehr abrupt weg, sondern läuft schrittweise aus.
- Alleinerziehende profitieren künftig stärker, da Einkommen der Kinder (etwa Unterhalt) künftig nicht mehr voll angerechnet wird.
- Kitagebühren: Alle Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, müssen keine Kitagebühren mehr zahlen.
- Bildungs- und Teilhabepaket: Ab dem Schuljahr 2019/2020 steigt das Schulstarterpaket – die Unterstützung für etwa Schulranzen, Hefte und Lernsoftware – von 100,- € auf 150,- €. Mittagsessen in der Schule und Fahrkarten für Bus oder Bahn werden kostenlos.
4. Januar 2019
Düsseldorfer Tabelle 2019
Die Düsseldorfer Tabelle wurde zum 01.01.2019 (http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf) geändert. So wurden die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst.
Ab dem 01.01.2019 beträgt der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) demzufolge 354,00 € statt bisher 348,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 406,00 € statt bisher 399,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476,00 € statt bisher 467,00 €.
Auch in der neuen Düsseldorfer Tabelle wurden — wie schon zuvor — die Bedarfssätze der zweiten bis fünften Einkommensgruppe wieder um jeweils 5 % und der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um je 8 % des Mindestunterhalts erhöht. Die Bedarfssätze volljähriger Kinder bleiben hingegen unverändert.
Auf dem Bedarf eines Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Ab dem 01.07.2019 soll dann das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind von derzeit 194,00 € auf 204,00 €, für ein drittes Kind von derzeit 200,00 € auf 210,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind von derzeit 225,00 € auf 235,00 € angehoben werden. Dies ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zu Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf dem Barunterhalsbedarf anzurechnen. Die sich nach Verrechnung des Kindergeldes ermittelten Beträge ergeben sich aus dem im Anhang der Tabelle beigefügten sogenannten Zahlbetragstabellen.
Im Übrigen ist die Tabelle gegenüber 2018 unverändert geblieben.
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