Urteile Familienrecht
Wie jedes andere Rechtsgebiet entwickelt sich auch das Familienrecht durch fortwährend neue Rechtsprechung fort. Eine kleine Auswahl der interessantesten oder brisantesten Entscheidungen in den Bereichen des Unterhaltsrechts, Betreuungsrechts, des Zugewinn- oder Versorgungsausgleichs und allen angrenzenden Rechtsgebieten stellen wir Ihnen hier knapp dar.
27. Juni 2022
Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils und bei erheblicher Störung des elterlichen Kommunikation
Ein Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils auch bei einer erheblichen Störung der elterlichen Kommunikation gerichtlich angeordnet werden, wenn das Wechselmodell bereits seit geraumer Zeit tatsächlich gelebt wird, es dem beachtlichen Willen des Kindes entspricht und nachteilige Auswirkungen auf das Kind nicht feststellbar sind (OLG Dresden, 21 UF 304/21)
24. September 2021
Elternstreit über Flugreise des Kindes während der Corona-Pandemie
Eine zweiwöchige USA-Reise eines sechsjährigen Kindes mit dem Vater während der Corona-Pandemie ist eine Angelegenheit des täglichen Lebens, nachdem das Robert-Koch-Institut das Land nicht mehr als Risikogebiet einstuft und keine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt mehr vorliegt (OLG Dresden BeckRS 2021, 17210).
Während der Pandemie sind die Vor- und Nachteile einer Reise für das Kind abzuwägen. Die sich laufend ändernde Infektionslage kann dazu führen, dass eine vormals tägliche Angelegenheit schnell zu einer solchen von erheblicher Bedeutung wird und umgekehrt. Das OLG Braunschweig (NJW 2020, 3042) hat entschieden, dass eine Mallorca Reise in Zeiten der Pandemie auch ohne Reisewarnung eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind ist.
9. August 2021
Kein Umgangsrecht der Großeltern bei Streit mit Elternteil
Der Umgang der Großeltern mit ihrem Enkelkind ist zu versagen, wenn das Verhältnis der Großeltern zu einem Elternteil so zerrüttet ist, dass das Kind in einem Loyalitätskonflikt geraten und der elterliche Erziehungsvorrang missachtet werden würde (OLG Braunschweig, 2 UF 47/21).
Die Großeltern väterlicherseits forderten von den getrenntlebenden Eltern einen regelmäßigen Wochenend- und Ferienumgang mit deren Kindern zuzulassen. Der Vater befürwortete dies zusätzlich zu seinem eigenen Umgang mit den Kindern. Die Mutter hingegen sprach sich gegen weitergehende Umgänge mit den Großeltern aus. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Beziehung zwischen den Großeltern und ihr sehr stark belastet sei.
5. August 2021
Umgangsrecht während der Corona-Pandemie
Umgangskontakte können nicht davon abhängig gemacht werden, dass die umgangsberechtigte Person gegen das Coronavirus geimpft ist.
Umgangskontakte können unter bestimmten Voraussetzungen davon abhängig gemacht werden, dass sich die umgangsberechtigte Person zuvor einem Test auf Infektion mit dem Coronavirus mit negativem Ausgang unterzieht (OLG Nürnberg, Az. 10 UF 72/21).
26. April 2021
Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung zeitlich begrenzt
Ansprüche auf Überlassung der Ehewohnung müssen spätestens ein Jahr nach der Scheidung geltend gemacht werden. Danach kann der Eigentümer nach allgemeinen Regeln die Räumung durch den früheren Partner verlangen. Eine zeitliche Begrenzung ist laut Bundesgerichtshof aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich und soll mietvertraglich nicht abgesicherte dauerhafte Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen vermeiden (BGH, Az. XII ZB 243/20).
26. April 2021
Schenkung einer belasteten Wohnung an Minderjährigen
Wer einem Minderjährigen eine Wohnung schenken und sich selbst dabei den Nießbrauch daran erhalten will, benötigt über die Erlaubnis der Eltern hinaus keine Genehmigung des Familiengerichts. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist sie nicht erforderlich, wenn sich die Parteien über Eigentumsübertragung und Nießbrauch in einem Vorgang geeinigt haben – der Minderjährige also eine belastete Wohnung erhalten soll (BGH, Az. V ZB 127/19).
4. März 2021
Fortschreibung der Bedarfsbeträge Kindesunterhalt
Gemäß § 1610 Abs. 1 BGB bemisst sich der Bedarf nach der Lebensstellung des Kindes, die es regelmäßig bis zum Abschluss seiner Ausbildung von den Eltern ableitet. Hierbei kommt es auf die Lebensstellung beider Eltern an (vgl. BGH FamRZ 2017, 437). Die Unterhaltspflicht wird hierbei aber begrenzt auf den Betrag, den der barunterhaltspflichtige Elternteil aufgrund des von ihm erzielten Einkommens zahlen muss.
Zur Bemessung wird nach einhelliger vom BGH gebilligter Praxis die Düsseldorfer Tabelle (s. aktuelle Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2021, in ZAP 1/2021, F. 11, S. 1589 ff.) verwendet, die nach Altersstufen und zehn Einkommensgruppen gestaffelt ist bis zu einem Unterhalt i.H.v. 160 % des gesetzlichen Mindestunterhalts bei einem Spitzeneinkommen (von z.Zt. 5.501 €). Für eine Bemessung bei höheren Einkommen wird auf die Umstände des Einzelfalles verwiesen. Der BGH hat in seiner bisherigen Rechtsprechung eine Fortschreibung der Tabellenwerte für nicht sachgerecht erachtet und eine konkrete Bedarfsermittlung gefordert.
In Anlehnung an seine neuere Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt nach der Quotenmethode (vgl. BGH FamRZ 2020, 21) ist er nunmehr davon abgewichen (BGH FamRZ 2020 = MDR 2020, 1447 =ZAP EN-Nr. 593/2020; s. dazu auch Anm. Viefhues, ZAP 1/2021, F. 11 R, S. 1091 ff). Eine begrenzte Fortschreibung der Bedarfsbeträge bis zur Höhe des Doppelten des höchsten in der Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrages wird vom BGH nicht mehr ausgeschlossen.
24. Februar 2021
Fiktives Einkommen – Zurechnungsanforderungen
Für die Annahme einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit und die Zurechnung fiktiver Einkünfte bedarf es einer konkreten Prüfung des Einzelfalls, bei der insbesondere die subjektive und objektive Erzielbarkeit der Einkünfte genau zu untersuchen sind (BVerfG BeckRS 2020, 35050).
Praxistipp: Geht es um die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestunterhalts für ein minderjähriges oder privilegiert volljähriges Kind, wird teilweise die Aufnahme einer Nebentätigkeit zusätzlich zu einer 40-Stunden-Woche gefordert (vgl. OLG Köln NJW 2007, 444), wobei die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nach § 3 ArbZG nicht überschritten werden darf (BGH NJW 2011, 1874).
24. Februar 2021
Mehrbedarf des Kindes
Privater Nachhilfeunterricht begründet dann einen Mehrbedarf des Kindes, wenn für die kostenauslösende Inanspruchnahme eines privaten Lehrinstituts im Vergleich zu den schulischen Förderangeboten so gewichtige Gründe vorliegen, dass es gerechtfertigt erscheint, die dadurch verursachten Mehrkosten zulasten des nichtbetreuenden Elternteils als angemessene Kosten der Ausbildung im Sinne von § 1610 Abs. 2 BGB anzuerkennen. Das Fehlen sachlicher Gründe kann der nichtbetreuende Elternteil dem geltend gemachten Mehrbedarf nicht entgegenhalten, wenn er mit der Maßnahme einverstanden war.
Kosten der kieferorthopädischen Behandlung können ein Sonderbedarf des Kindes darstellen, soweit der geltend gemachte Sonderbedarf angemessen ist und dem Kind eine Finanzierung des Sonderbedarfs aus dem laufenden Unterhalt nicht zumutbar ist (OLG Frankfurt a.M. Az. 4 UF 176/19).
24. Februar 2021
Keine Fortführung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Dreizehnjährigen, keine Aufrechterhaltung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Streit der Eltern um den Lebensmittelpunkt des Kindes
Ein Wechselmodell ist auf Seiten des Kindes nur in Betracht zu ziehen, wenn eine auf sicherer Bindung beruhende tragfähige Beziehung zu beiden Elternteilen besteht. Wesentlicher Aspekt ist zudem, vor allem bei Kindern im Jugendalter, der vom Kind geäußerte Wille. Im Verhältnis der Eltern erfordert das Wechselmodell regelmäßig einen erhöhten Abstimmungs- und Kooperationsbedarf, so dass bei Bestehen hoher elterlicher Konfliktbelastung ein Wechselmodell in der Regel nicht dem Kindeswohl entspricht (BGH NZFam 2017, 206 sowie OLG Karlsruhe Az. 20 UF 56/20).
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